Subventionen und Bundesbeiträge
Dein Vorbereitungskurs auf eine eidgenössische Prüfung kostet nur noch 50%.
Alle Teilnehmenden eines Kurses, der auf eine eidgenössische Prüfung vorbereitet, haben seit 2018 Anspruch auf die Rückerstattung von 50% des Kursgeldes direkt vom Bund.
Damit erhöht sich die öffentliche Unterstützung bei den eidgenössischen Berufsprüfungen und höheren Fachprüfungen. Die Beiträge wurden unabhängig vom Wohnkanton vereinheitlicht.
Bundesbeiträge
Maximale Bundesbeiträge
- CHF 9‘500 für eidgenössische Berufsprüfungen
- CHF 10‘500 für höhere Fachprüfungen
Was gilt es für dich als Absolvent*in zu beachten?
- Informiere dich anhand der Vorbereitungskurse, ob der besuchte Kurs beitragsberechtigt ist.
- Erkundige dich bei der Klubschule Pro., ob der Kurs bereits kantonal subventioniert wurde.
- Du erhältst nach dem Kurs von der Klubschule Pro. eine Zahlungsbestätigung über die bezahlte Kursgebühr, sofern der Kurs nicht kantonal subventioniert wurde.
- Du kannst das Beitragsgesuch innerhalb von 2 Jahren nach Eröffnung der Prüfungsverfügung einreichen. Der Beginn des vorbereitenden Kurses darf nicht länger als 7 Jahre vor Absolvieren der Prüfung zurückliegen. Für einen vorbereitenden Kurs darf dieselbe Zahlungsbestätigung nur einmal eingereicht werden.
- Bitte informiere dich beim SBFI, ob du die Zulassungsbedingungen zur eidgenössischen Prüfung erfüllst.
Vorbereitungskurse
Folgende Lehrgänge der Klubschule Pro. sind beitragsberechtigt:
- Ausbilder*in mit eidg. Fachausweis
- Führungsfachmann/-frau mit eidg. Fachausweis
- Medizinische Praxiskoordinator*in mit eidg. Fachausweis
- Handelsschule mit DIPLOMA / ECDL Base
- ECDL Base
- Medizinische*r Sekretär*in
- HR-Assistent*in mit Zertifikat HRSE
- Leadership mit Zertifikat SVF
- Management mit Zertifikat SVF
Häufige Fragen
Wer erhält einen Bundesbeitrag?
Alle, die an einem Kurs teilnehmen, der auf eine eidgenössische Prüfung vorbereitet und beitragsberechtigt ist. Die Auszahlung der Bundesbeiträge erfolgt direkt an dich als Absolvent*in. Eine Auszahlung an Dritte (z.B. Arbeitgeber*innen, Branchenverbände, weitere Finanzgeber*innen) ist nicht vorgesehen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Der Kurs muss auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten.
- Der Kurs muss auf der Liste der vorbereitenden Kurse stehen.
- Du musst die Kursgebühr an den Kursanbieter zahlen.
- Du musst die eidgenössische Prüfung absolvieren.
- Dein Wohnsitz muss in der Schweiz sein.
Wird auch die Prüfungsgebühr der eidgenössischen Prüfung finanziert?
Zur Deckung der Prüfungsgebühr kannst du keinen Bundesbeitrag beantragen. Die Durchführung der Prüfungen wird bereits zu 60 bis 80% vom Bund subventioniert (Beiträge an Prüfungsträger).
Ab wann gilt die neue Finanzierung?
Absolventen von Vorbereitungskursen, die nach dem 1. Januar 2018 eine eidgenössische Prüfung ablegen, können Bundesbeiträge beantragen. Voraussetzung ist, dass der Kurs auf der Meldeliste steht, nach dem 1. Januar 2017 begonnen hat und nicht kantonal subventioniert wird (siehe nächste Frage).
Was sollte ich am Übergang zur neuen Finanzierung beachten?
Ein Teil der Vorbereitungskurse wurde bisher durch die Kantone subventioniert (Beiträge an Kursanbieter wie die Klubschule Migros). Damit du nicht von vergünstigten Kursgebühren und Bundesbeiträgen gleichzeitig profitierst, gilt am Übergang zum neuen Finanzierungsmodell diese Regelung:
- Wenn du einen Kurs besuchst, der noch von kantonalen Subventionen profitiert, hast du keinen Anspruch auf Bundesbeiträge. Die Kantone leisten letztmals Beiträge an Kurse, die bis zum 31. Juli 2017 begonnen haben. Für alle Kurse mit Beginn ab dem 1. August 2017 besteht Anspruch auf Bundesbeiträge.
- Wenn du einen Kurs besuchst, der bislang nicht von kantonalen Subventionen profitiert, hast du Anspruch auf Bundesbeiträge, sofern der Kurs nach dem 1. Januar 2017 begonnen hat.
Wann kann ich den Bundesbeitrag beantragen?
Du beantragst den Bundesbeitrag nach der abgelegten eidgenössischen Prüfung. Die Kursgebühr muss also vorfinanziert werden. Die Vorfinanzierung erfolgt durch dich und/oder mit Unterstützung durch Arbeitgebende, Branchenverbände, Kantone (Stipendium oder Darlehen) sowie andere Geldgeber*innen.
Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung für mich?
Du erhältst 50% der anrechenbaren Kursgebühren zurück. Die Obergrenze liegt bei einer Berufsprüfung bei CHF 9'500 (Kursgebühren: CHF 19'000), bei einer höheren Fachprüfung bei CHF 10'500 (Kursgebühren: CHF 21'000). Besuchst du für die Vorbereitung auf die eidgenössische Prüfung mehrere Vorbereitungskurse, können die anrechenbaren Kursgebühren bis zur Obergrenze kumuliert werden.
Als anrechenbar gilt derjenige Teil des Kurses, der unmittelbar der Vorbereitung auf die eidgenössische Prüfung dient (inkl. die von der Klubschule Migros bereitgestellten Lehrmittel).
Auf Gebühren für Verpflegung, Anreise, Übernachtungen, Diplomfeier sowie Kosten, die nicht direkt mit dem Inhalt der Prüfung zusammenhängen, besteht kein Subventionsanspruch. Bei modularen Prüfungen sind Gebühren für Modulprüfungen anrechenbar, sofern sie im Kurspreis inbegriffen sind.
Wie reiche ich das Beitragsgesuch ein?
Du kannst das Beitragsgesuch nach der abgelegten eidgenössischen Prüfung stellen.
- Reiche die auf deinen Namen ausgestellte Rechnung sowie die Zahlungsbestätigung für den absolvierten Vorbereitungskurs ein. Beides erhältst du von der Klubschule Migros.
- Reiche die Prüfungsverfügung über das Bestehen oder Nichtbestehen der eidgenössischen Prüfung ein. Diese erhältst du von der Prüfungsträgerschaft. Meldest du dich fristgerecht (gemäß Prüfungsordnung) oder nicht fristgerecht, aber begründet (z.B. Militär, Krankheit) von der Prüfung ab, kannst du das Beitragsgesuch stellen, sobald du erneut zur Prüfung antrittst.
Wo kann ich den Beitrag beantragen?
Du kannst den Beitrag nach dem 1. Januar 2018 über ein Onlineportal beantragen (ab Januar 2018 über die Homepage des SBFI zugänglich). Eröffne dazu einen User-Account und reiche die geforderten Nachweise ein.
Das solltest du beachten
- Bitte informiere dich anhand der Vorbereitungskurse, ob der besuchte Kurs beitragsberechtigt ist.
- Erkundige dich bei der Klubschule Migros, ob der Kurs bereits kantonal subventioniert wurde.
- Du erhältst nach dem Kurs von der Klubschule Migros eine Zahlungsbestätigung über die bezahlte Kursgebühr, sofern der Kurs nicht kantonal subventioniert wurde.
- Informiere dich beim SBFI, ob du die Zulassungsbedingungen zur eidgenössischen Prüfung erfüllst.
Was sollten Branchenverbände und Arbeitgeber bei der (Vor-)Finanzierung beachten?
Der Bund leistet nur einen Beitrag an die Kursgebühren, die von den Absolvierenden an die Kursanbietenden bezahlt wurden. Dies entspricht dem Ziel, die finanzielle Belastung der Absolvierenden zu senken (Subjektorientierung).
Kursgebühren, die von Dritten (z.B. Arbeitgebern, Branchenverbänden, weiteren Finanzgebern) direkt an die Kursanbietenden bezahlt werden, sind von den Bundesbeiträgen ausgenommen. Kursanbietende dürfen diese nicht auf der Zahlungsbestätigung aufführen. Der Subventionsanspruch sinkt um den von Dritten an den Kursanbietenden geleisteten Betrag (siehe Informationsblatt).
Die finanzielle Unterstützung von Dritten an die Absolvierenden hat keinen Einfluss auf den Subventionsanspruch. Sämtliche von den Absolvierenden an den Kursanbietenden bezahlten Kursgebühren können auf der Zahlungsbestätigung aufgeführt und für die Bemessung der Bundesbeiträge berücksichtigt werden. Der Dritte regelt mit dem Absolvierenden (z.B. mittels Bildungsvereinbarung oder Darlehensvertrag), ob und in welcher Form er die vorfinanzierten Beträge nach Erhalt der Bundesbeiträge zurückzahlen muss.
Die Auszahlung der Bundesbeiträge erfolgt subjektorientiert an die Absolvierenden. Eine Auszahlung an Dritte ist nicht vorgesehen.
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen findest du direkt auf der Seite des SBFI (Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Information).